483 SWRtext Sa,14.06.25 22:07:36
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SWR >> 5 FERNSEHEN 5
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Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen und Institutionen wie Be-
hörden oder Verbände zahlen den Beitrag
entsprechend der Zahl ihrer Be-
triebsstätten, Beschäftigten und Kraft-
fahrzeuge.
Die Zahl der Rundfunkgeräte spielt
keine Rolle. Für eine Betriebsstätte
mit bis zu acht Beschäftigten ist nur
ein Drittel des Beitrags zu zahlen -
5,83 Euro pro Monat.
Selbstständige, die zu Hause arbeiten
und für ihre Wohnung bereits den Bei-
trag leisten, müssen nicht gesondert
für die Betriebsstätte bezahlen. Es
fällt nur der Beitrag für betriebliche
Kfz an: monatlich je 5,83 Euro.
Quelle: ARD-Text